Die Arbeit der Münchner Angstselbsthilfe MASH wird gefördert durch das Gesundheitsreferat, Landeshauptstadt München sowie durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern. Da zusätzlich die Verpflichtung besteht, einen Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung selbst zu erwirtschaften und die Zuschüsse unsere Kosten nicht vollständig abdecken, erheben wir Beiträge für Teilnahme in unseren Gruppen:
MASH Teilnahmebeiträge
• Regulärer Beitrag: 30 Euro pro Monat
• Ermäßigter Beitrag:* 15 Euro pro Monat
Die Teilnahmebeiträge werden vierteljährlich (April, Juli, Oktober, Dezember) nach Ablauf eines Quartals mittels Lastschrift eingezogen. Barzahlungen und Überweisungen sind generell nicht möglich.
Der Beitrag wird ab dem Gruppeneintritt für mindestens 6 Wochen (entspricht Beiträgen für 1,5 Monate) erhoben. Bei einem Eintritt vor dem 15. eines Monats wird der volle Monatsbeitrag fällig. Ab dem 16. berechnen wir im ersten Monat nur den halben Beitrag.
Fördermitgliedschaft
Durch den Abschluss einer Fördermitgliedschaft besteht die Möglichkeit, den Verein wirtschaftlich und ideell zu unterstützen und gleichzeitig finanzielle Vorteile zu erhalten. Fördermitglied werden Bei einer Fördermitgliedschaft für mindestens ein Kalenderjahr mit einem Jahresbeitrag von 72 Euro ergeben sich folgende Vergünstigungen:
• Reduzierter regulärer Beitrag: 15 Euro pro Monat
• Reduzierter ermäßigter Beitrag*: 6 Euro pro Monat
• Reduzierter Beitrag bei der Teilnahme an unseren Workshops rund um das Thema Mental Health.
Wichtig: Die Fördermitgliedschaft ist ein optionales Angebot und kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt abgeschlossen werden.
*(Ermäßigung): Für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Arbeitssuchende, Empfänger von Sozialleistungen und alle, die aufgrund finanzieller Nöte, nicht den vollen Beitrag leisten können (nach Antrag und Vorlage entsprechender Belege).
Der Fördermitgliedsbeitrag kann als Spende bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt akzeptiert eine Spende bis zu 300 Euro auch ohne Spendenbescheinigung. Auf Wunsch stellen wir eine entsprechende Bescheinigung aus.
Kündigung der Teilnahme in der MASH-Gruppe:
Die Kündigung der Gruppenteilnahme muss schriftlich, entweder per Brief oder E-Mail beim MASH-Büro (verwaltung@angstselbsthilfe-muenchen.de) erfolgen. Sie ist zum jeweiligen Monatsende, ohne die Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist möglich.
Kündigung der Fördermitgliedschaft:
Die Kündigung der Fördermitgliedschaft ist frühestens nach Ablauf eines Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Jahresende möglich. Der jährliche Förderbeitrag wird jeweils im Mai eingezogen. Bei Beginn der Fördermitgliedschaft im laufenden Jahr wird der anteilige Fördermitgliedsbeitrag zum Monatsende des Eintritts eingezogen.
